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   RG, 21.10.1919 - IV 354/19   

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https://dejure.org/1919,531
RG, 21.10.1919 - IV 354/19 (https://dejure.org/1919,531)
RG, Entscheidung vom 21.10.1919 - IV 354/19 (https://dejure.org/1919,531)
RG, Entscheidung vom 21. Oktober 1919 - IV 354/19 (https://dejure.org/1919,531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Liegt Versuch des Einbruchsdiebstahls vor, wenn der Täter eine Fensterscheibe des Gebäudes, in das er Stehlens halber eindringen will, mit einer dicken Masse bestreicht, um das Klirren der Glasstücke beim Eindrücken der Scheibe zu verhindern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Ist dies der Fall, reicht für den Versuchsbeginn der erste Angriff auf einen solchen Schutzmechanismus regelmäßig aus, wenn sich der Täter bei dessen Überwindung nach dem Tatplan ohne tatbestandsfremde Zwischenschritte, zeitliche Zäsur oder weitere eigenständige Willensbildung einen ungehinderten Zugriff auf die erwartete Beute vorstellt (vgl. bereits RGSt 53, 217, 218; 54, 35).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Es lag also auf jeden Fall ein Versuch nach § 43 StGB vor (vgl. BGHSt 2, 380 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner RGSt 54, 35; 66, 141).
  • BGH, 20.02.1959 - 4 StR 5/59

    Rechtsmittel

    Nach natürlicher Auffassung hatte die Abtreiberin noch keine Tätigkeit entfaltet, die bei ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Verwirklichung des Merkmals der "Abtötung einer Leibesfrucht" geführt hätte (vgl. RGSt 54, 35 f; 66, 241; JW 1939, 90 Nr. 10; Jagusch in LK 8. A. § 43 Anm. II 1 a; BGHSt 1, 116 [BGH 19.04.1951 - 4 StR 90/50]).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 25/51

    Rechtsmittel

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist ein Anfang der Ausführung in allen Willensbetätigungen zu finden, die vermöge ihrer notwendigen Zusammengehörigkeit mit der Tatbestandshandlung für die natürliche Anschauung als deren Bestandteile erscheinen (RGSt 54, 35; 66, 142).
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